Gefangene Menschenrechtsverteidigerin in Lebensgefahr
Die iranischen Menschenrechtsverteidigerinnen Golrokh Ebrahimi Iraee und Atena Daemi sind seit Oktober 2016 bzw. November 2016 unrechtmäßig in Haft, weil sie sich gegen die Todesstrafe, die grausame Praxis der Steinigungen und für Frauen- und Kinderrechte einsetzen. Ende Januar wurden die beiden Gefangenen vom Teheraner Evin-Gefängnis, wo sie bis dahin inhaftiert waren, unter Anwendung von Gewalt in das Schahr-e-Rey-Gefängnis (auch bekannt als Gharchak-Gefängnis) im Teheraner Vorort Waramin verlegt. Diese Verlegung in ein Gefängnis, das für besonders unmenschliche Haftbedingungen bekannt ist, stellt eine zusätzliche Bestrafung der beiden Frauen dar, die im Januar mit offenen Briefen ihre Solidarität mit den Bürgerprotesten im Iran erklärt hatten.
Nach einem langen Hungerstreik aus Protest gegen unmenschliche Haftbedingungen hat sich der Gesundheitszustand der Gefangenen Golrokh Ebrahimi Iraee so verschlechtert, dass sie bewusstlos in ein Teheraner Krankenhaus gebracht werden musste.
Die iranische Menschenrechtsverteidigerin Golrokh Ebrahimi Iraee, die seit Oktober 2016 in Haft ist, befindet sich in Lebensgefahr. Menschenrechtsorganisationen fordern die sofortige Freilassung der 37-jährigen Autorin, die allein wegen ihrer Menschenrechtsarbeit zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde. Sie setzt sich gegen die Todesstrafe, die grausame Praxis der Steinigungen und für Frauen- und Kinderrechte ein.
Ende Januar wurde Golrokh Ebrahimi Iraee zusammen mit der Menschenrechtsverteidigerin Atena Daemi vom Teheraner Evin-Gefängnis, wo sie bis dahin inhaftiert waren, unter Anwendung von Gewalt in das Schahr-e-Rey-Gefängnis (auch bekannt als Gharchak-Gefängnis) im Teheraner Vorort Varamin verlegt. Nach Angaben der beiden Frauen wurden sie bei der Verlegung von männlichen Gefängniswärtern beschimpft, verbal sexuell belästigt, getreten und geschlagen.
Berichten zufolge stellt diese Verlegung in ein Gefängnis, das für besonders unmenschliche Haftbedingungen bekannt ist, eine zusätzliche Bestrafung der beiden Frauen dar, die aus dem Gefängnis heraus immer wieder mit offenen Briefen gegen Menschenrechtsverletzungen protestieren und im Januar ihre Solidarität mit den Bürgerprotesten im Iran erklärt hatten.
Aus Protest gegen ihre Verlegung und die Haftbedingungen befindet sich Golrokh Ebrahimi Iraee seit dem 3. Februar in einem Hungerstreik. Am 3. April fiel sie in Bewusstlosigkeit und wurde unter Bewachung in ein Teheraner Krankenhaus, das der Revolutionsgarde untersteht, gebracht. Nachdem er zunächst daran gehindert worden war, durfte ihr Vater sie an 9. April besuchen. Ihr Vater berichtete, dass seine Tochter über 20 Kilo an Gewicht verloren habe und sich in einem äußerst besorgniserregenden Gesundheitszustand befinde. Ihr drohe u.a. eine schwere Schädigung der Nierenfunktion.
Arash Sadeghi, der Ehemann von Golrokh Ebrahimi Iraee, der ebenfalls Menschenrechtsverteidiger ist und sich in Haft befindet, hat die internationalen Menschenrechtsorganisationen in einem offenen Brief aus dem Gefängnis aufgerufen, sich für seine Frau einzusetzen. Er weist auf die Lebensgefahr hin, in der sie sich befindet, und erinnert daran, dass in den vergangenen Monaten mehrere Gefangene im Iran unter ungeklärten Umständen zu Tode kamen, während das Regime behauptete, sie hätten Selbstmord verübt. Ein ähnliches Schicksal könnte auch Golrokh Ebrahimi Iraee drohen.
Arash Sadeghi befindet sich seit Juni 2016 im Gefängnis, wo er zwei Haftstrafen verbüßt, die sich zusammen auf 19 Jahre belaufen. Auch er wird für seine friedliche Menschenrechtsarbeit bestraft: unter anderem für die Weiterleitung von Informationen zur Menschenrechtslage im Iran an Amnesty International. Er hatte im Winter 2016/2017 mit einem langen Hungerstreik gegen die Inhaftierung seiner Frau protestiert. Seither befindet er sich in einem schlechten Gesundheitszustand, doch der Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung außerhalb der Haftanstalt wird ihm verweigert.
Am 19. März äußerten sich vier Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen alarmiert über die anhaltende Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern im Iran, insbesondere über Berichte, nach denen Atena Daemi and Golrokh Ebrahimi Iraee im Gefängnis von Gardisten geschlagen worden seien. Auch die UN-Experten forderten die sofortige Freilassung der beiden Frauen und aller anderen Gefangenen im Iran, die allein deshalb in Haft sind, weil sie ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben.
Die UN-Experten erklärten, dass die Fälle von Atena Daemi and Golrokh Ebrahimi Iraee bezeichnend für die anhaltende Verfolgung, Einschüchterung und Gefangennahme vom Menschen im Iran seien, die sich friedlich für Menschenrechte einsetzen.
März 2018 – Kundgebung in Berlin: Menschenrechtler und Exiliraner fordern die Freilassung der politischen Gefangenen im Iran.
Am 9. März hat Amnesty International neue Informationen über die Misshandlungen von Atena Daemi and Golrokh Ebrahimi Iraee im Shahr-e Rey-Gefängnis vorgelegt. Auch Amnesty International forderte die sofortige und bedingungslose Freilassung der Frauen.
Nach Angaben von Amnesty sind Atena Daemi und Golrokh Ebrahimi Iraee unter unhygienischen Verhältnissen im Quarantäneblock des Gefängnisses untergebracht und ihr Zugang zur Außenwelt ist stark eingeschränkt. Die Personen, die in diesem Block gefangen gehalten werden, erhalten nur unzureichende Ernährung und salzhaltiges Wasser zum Trinken. Golrokh Ebrahimi Iraee, die mit einem Hungerstreik gegen die Verlegung in dieses Gefängnis protestiert, befindet sich den Angaben zufolge in einem schlechten Gesundheitszustand.
„Wir sind zutiefst beunruhigt über Berichte aus dem Shahr-e-Rey-Gefängnis über die gezielte und zunehmende Misshandlung von Golrokh und Atena. Sie hätten niemals inhaftiert werden dürfen und nunmehr sieht es so aus, dass die iranischen Stellen sie wegen ihres Engagements und ihrer auch im Gefängnis fortgesetzten Menschenrechtsarbeit bewusst einer grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung aussetzen”, erklärte Philip Luther, Nahost-Experte bei Amnesty International.