Iran: Hinrichtungen von Minderjährigen geht weiter
In einem iranischen Gefängnis wurden zwei 17-jährige hingerichtet. Vor Hinrichtung wurden sie ausgepeitscht. Mit dieser Hinrichtung setzte sich das Teheraner Regime erneut über die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg.
Im Iran wurden am 25. April zwei 17-jährige Gefangene hingerichtet. Die geheime Hinrichtung passierte im Adelabad-Gefängnis in der südiranischen Stadt Shiraz. Nach Angaben von Familienangehörigen wiesen die Leichen blutige Striemen auf, die darauf hindeuten, dass die beiden Minderjährigen vor ihrer Hinrichtung ausgepeitscht wurden.
Mit dieser Hinrichtung setzte sich das Teheraner Regime erneut über die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg. Diese verbietet ausnahmslos und strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige.
Sowohl die UN-Konvention über die Rechte der Kinder als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide vom Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die bei Begehung der ihnen vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt waren.
Die Unrechtsjustiz im Iran, die als Unterdrückungsinstrument des Regimes agiert, fällt jedoch immer wieder Todesurteile gegen Minderjährige. Die Gerichtsprozesse entsprechen nie den internationalen rechtlichen Standards. Oft basieren Todesurteile auf „Geständnissen“, die durch Folter erpresst werden.
Im Jahre 2018 haben Menschenrechtler mindestens sechs Hinrichtungen von Gefangenen dokumentiert, die als Minderjährige zum Tode verurteilt worden waren. Das Teheraner Regime hält nach wie vor an den islamistischen Gesetzen fest, die erlauben, dass selbst neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen zum Tode verurteilt werden.