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31 Aug 2017

Menschenrechtsarbeit hat Erfolg: Freilassung von zwei Christen

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Maryam Naghash-Zargaran und Amin Afshar-Naderi waren allein wegen ihres christlichen Glaubens in Haft. Christliche Hilfswerke und Menschenrechtsorganisationen haben sich für ihre Freilassung eingesetzt.

Die iranische Christin Maryam Nagash-Zargaran ist frei. Sie wurde am Erst August aus dem Teheraner Evin-Gefängnis entlassen. Christliche Hilfswerke und Menschenrechtsorganisationen hatten sich für ihre Freilassung eingesetzt. Der Musiklehrerin, die allein wegen ihres christlichen Glaubens inhaftiert war, war mehrmals eine Verlängerung ihrer Gefangenschaft angedroht worden.

Maryam Naghash-Zargaran war seit 2013 in Haft, weil sie zum Christentum übergetreten war und sich zusammen mit anderen Christen im Nordiran um den Aufbau eines Waisenhauses bemüht hatte. Sie litt schon vor ihrer Haft an einer Herzerkrankung. Im Gefängnis verschlimmerte sich die Erkrankung immer weiter, so dass die Gefangene mehrmals in akuter Lebensgefahr war. Sie musste mehrfach ins Krankenhaus eingeliefert werden, wurde aber immer wieder ins Gefängnis zurückgebracht, bevor die Behandlung abgeschlossen war.

Amin Afshar-Naderi vorläufig aus der Haft entlassen
Bereits Ende Juli wurde der christliche Gefangene Amin Afshar-Naderi gegen Hinterlegung einer Kaution vorläufig aus der Haft entlassen. Auch für ihn haben sich Christliche Hilfswerke und Menschenrechtsorganisationen eingesetzt.

Amin Afshar-Naderi, der vom Islam zum christlichen Glauben übergetreten ist, wurde im August 2016 zusammen mit anderen Mitgliedern seiner christlichen Gemeinde verhaftet und war seither im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert. Die Justiz wirft ihm Mission, Bibelverbreitung und Hauskirchenaktivitäten vor.

Anfang Juli wurde er mit der pauschalen Beschuldigung „Gefährdung der Staatssicherheit“ zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Aus Protest gegen dieses Urteil trat er in einen Hungerstreik.

Seine vorläufige Freilassung gibt Amin Afshar-Naderi nun Gelegenheit, sich mit anwaltlichem Beistand auf die bevorstehende Berufungsverhandlung vorzubereiten.

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