Menschenrechtsbeauftragte besorgt über drohende Hinrichtung eines Iraners
18.01.2017
Bärbel Kofler: “Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Sollte Sajad Sanjari hingerichtet werden, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Sajad Sanjari ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe.”
Anlässlich von Meldungen über die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Sajad Sanjari erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, am 16. Januar in einer Pressmitteilung:
„Die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Sajad Sanjari erfüllt mich mit sehr großer Besorgnis.
Sajad Sanjari war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten erst 15 Jahre alt. Es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden. Auch im Berufungsverfahren wurde sein Todesurteil aufrechterhalten.
Iran hat sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Beide verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Sollte Sajad Sanjari hingerichtet werden, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Sajad Sanjari ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe.
Der heute 21-jährige Sajad Sanjari wurde 2012 zum Tode verurteilt. Er gestand den ihm vorgeworfenen Mord, sagte aber, er habe in Selbstverteidigung gehandelt, da der Mann ihn vergewaltigen wollte. Im Juni 2015 wurde vor dem Hintergrund des neuen iranischen Jungendstrafrechts eine Wiederaufnahme des Verfahrens erwirkt. Im November 2015 wurde Sajad Sanjari jedoch erneut zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde vom obersten Gerichtshof Irans im August 2016 bestätigt. Eine Revision ist dort noch anhängig.“