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13 Mar 2017

Massive Verletzungen der Menschenrechte im Iran dauern an

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12. 03. 2017

UN-Sonderberichterstatterin Asma Jahangir: “Es ist keine nennenswerte Verbesserung der Menschenrechtslage im Iran festzustellen. Neben der hohen Zahl von Hinrichtungen ist die anhaltende Anwendung von Folter und grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Bestrafungen besorgniserregend.” 

Am 6. März hat die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran, Asma Jahangir, ihren Bericht über die Entwicklungen seit Oktober 2016 veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert anhaltende schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran.

Die pakistanische Rechtsanwältin Asma Jahangir wurde im September 2016 vom UN-Menschenrechtsrat zur Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran ernannt. Wegen ihres menschenrechtlichen Engagements wurde Asma Jahangir mit mehreren bedeutenden internationalen Menschenrechtspreisen ausgezeichnet. Von 1998 bis 2004 war sie UN-Sonderberichterstatterin zu Hinrichtungen und von 2004 bis 2010 für Religions- oder Glaubensfreiheit.

In ihrem neuen Bericht bedauert die UN-Sonderberichterstatterin, dass die Prüfung der Informationen, die sie erhalten hat, keine nennenswerte Verbesserung der Menschenrechtslage im Iran ergeben hat. Sie stellt fest, dass die Menschenrechtslage unter dem Teheraner Regime in vielen Bereichen weiterhin Anlass zu großer Sorge gibt.

Die UN-Expertin verurteilt neben der hohen Zahl von Hinrichtungen u.a die anhaltende Anwendung von Folter und grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Bestrafungen. In dem Bericht heißt es dazu: 

„Die Gesetzgebung der Islamischen Republik Iran erlaubt weiterhin Strafen wie Auspeitschung, Blendung, Amputation und Steinigung von Personen, die wegen bestimmter Vergehen verurteilt wurden, was einen Verstoß gegen das absolute Verbot der Folter und anderer Formen der Misshandlung darstellt. Die Sonderberichterstatterin erinnert daran, dass das Recht, von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung verschont zu werden, unter keinen Umständen begrenzt oder eingeschränkt werden darf, und fordert die Regierung auf, jede Regelung abzuschaffen, die derartige Bestrafungen erlaubt.“

Seit ihrer Ernennung, so die Sonderberichterstatterin, seien ihr zahlreiche Berichte über den Einsatz von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Bestrafungen im Iran zugegangen. Hierzu gehöre die fortgesetzte Anwendung von Amputationen, Blendungen und Auspeitschungen als Form der Bestrafung, der Einsatz von körperlicher oder seelischer Folter oder Misshandlung zur Erzwingung von Geständnissen (meist während der Untersuchungshaft), die Anwendung langer Einzelhaft und die Verweigerung des Zugangs zu angemessener und notwendiger ärztlicher Versorgung für Gefangene. Menschenrechtsgruppen haben mindestens zwei Amputationen, eine Blendung und mehrere Auspeitschungen im Jahr 2016 dokumentiert. Im Dezember wurden Fingeramputationen an zwei wegen Raubes Inhaftierten im Gefängnis der nordwestiranischen Stadt Orumieh durchgeführt. Berichten zufolge wurden siebzig Mitgefangene gezwungen, der Bestrafung zuzusehen.

In dem Bericht wird der Fall des bekannten kurdischen Regisseurs Keywan Karimi genannt. Er wurde wegen angeblicher „Beleidigung heiliger islamischer Institutionen” zu sechs Jahren Haft verurteilt, sowie zu 223 Peitschenhieben, weil er einer Freundin, die ihren Kopf und Hals nicht bedeckt hatte, „die Hände geschüttelt” und sich mit ihr „unter einem Dach” aufgehalten hatte.

Die Sonderberichterstatterin erklärt weiter, sie habe Berichte über mehrere dokumentierte Fälle von Personen erhalten, die Folter und Misshandlungen ausgesetzt gewesen seien, um von ihnen Geständnisse zu erzwingen. Es gebe zudem zahlreiche Berichte, nach denen Gefangenen Besuche von Angehörigen und/oder ärztliche Versorgung verweigert wurden.

In einem im Juli 2016 veröffentlichten Bericht habe eine Menschenrechtsorganisation 18 Fälle dokumentiert, in denen Gefangenen im Iran die ärztliche Versorgung verweigert wurde. Das Ziel dieser Praxis sei, politische Gefangene einzuschüchtern und zu bestrafen.

Die UN-Expertin weist auf den Fall der zu 15 Jahren Haft verurteilten politischen Gefangenen Maryam Akbari Monfared hin, der die medizinische Versorgung verweigert wurde, weil sie einen Brief veröffentlicht hatte, in dem sie Gerechtigkeit für ihre Brüder und Schwestern forderte, die 1988 hingerichtet worden waren.

Es wird auch auf den Fall von Nazanin Zaghari-Ratcliffe, britische Staatsbürgerin iranischer Herkunft, hingewiesen, die seit April 2016 im Iran in Haft ist. Die Inhaftierung der Mitarbeiterin einer britischen gemeinnützigen Stiftung wurde von der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Festnahmen als willkürlich und damit unrechtmäßig eingestuft. Im Dezember 2016 wurde Nazanin Zaghari-Ratcliffe Berichten zufolge von der iranischen Justiz vor die Wahl gestellt, entweder zuzustimmen, dass ihre zwei Jahre alte T.

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